- 1Geltungsbereich & Vertragsschluss
- 2Leistungsgegenstand
- 3Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
- 4Rechtliche Verantwortung & Freistellung
- 5Vergütung & Zahlungsbedingungen
- 6Laufzeit & Kündigung
- 7Unterauftragnehmer
- 8Vertraulichkeit
- 9Arbeitsergebnisse & Nutzungsrechte
- 10Referenznennung
- 11Abwerbeverbot
- 12Haftung & Verjährung
- 13Datenschutz & Auftragsverarbeitung
- 14Höhere Gewalt
- 15Schlussbestimmungen
1. Geltungsbereich & Vertragsschluss
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen Bethke & Partner, Inhaber Alexis Bethke-Pittadakis, Ostendstraße 111, 90482 Nürnberg (nachfolgend „Auftragnehmer"), und ihren Auftraggebern (nachfolgend „Auftraggeber") über die Erbringung von Vertriebs- und Marketingdienstleistungen, insbesondere der Neukundengewinnung per Telefon und E-Mail sowie der Recherche und Qualifizierung von Zielkontakten.
Die AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB. Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.
Vertragsschluss
Angebote des Auftragnehmers sind, sofern im Angebot keine abweichende Bindefrist genannt ist, 14 Tage ab Angebotsdatum bindend. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber das Angebot in Textform annimmt, es gegenzeichnet, die darauf beruhende Rechnung zahlt oder mit einer auf die Durchführung gerichteten Handlung beginnt. Schweigen des Auftraggebers gilt nicht als Annahme.
2. Leistungsgegenstand
Umfang der Leistung
Der Auftragnehmer erbringt die im jeweiligen Angebot bzw. Projektumfang beschriebenen Leistungen. Diese können insbesondere umfassen: telefonische Neukundenansprache und Terminvereinbarung, Aufbau und Betrieb der E-Mail-Versand-Infrastruktur nebst Erstellung der Sequenzen und Versand, Recherche, Anreicherung und Verifizierung von Zielkontakten sowie Reporting und laufende Optimierung. Maßgeblich für Art und Umfang der Leistung ist ausschließlich das jeweilige Angebot.
Dienstleistung, keine Erfolgsgarantie
Die Leistungen des Auftragnehmers sind Dienstleistungen. Der Auftragnehmer schuldet die fachgerechte Durchführung der vereinbarten Tätigkeiten, nicht jedoch einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg. Im Vorfeld genannte Kennzahlen (z. B. Antwortquoten, Abschlussquoten oder erwartete Umsätze) sind unverbindliche Prognosen auf Basis von Erfahrungswerten und stellen keine zugesicherte Eigenschaft dar. Der Abschluss von Verträgen mit vermittelten Interessenten obliegt allein dem Auftraggeber.
Vorrang ausdrücklicher Zusagen. Sieht das Angebot ein festes Leistungskontingent (z. B. eine bestimmte Anzahl qualifizierter Termine) oder eine ausdrückliche Zusage des Auftragnehmers vor, so gilt diese Vereinbarung vorrangig vor dem vorstehenden Absatz. In diesem Fall schuldet der Auftragnehmer die vereinbarte Leistung im vereinbarten Umfang.
Qualitätsmaßstab und Reklamation
Ist im Angebot ein Kriterienkatalog vereinbart, nach dem sich die Qualifikation einer Leistung (z. B. eines Termins) bemisst, gilt dieser. Einwände gegen die Qualifikation einer erbrachten Leistung sind innerhalb der im Angebot genannten Frist, andernfalls innerhalb von fünf Werktagen nach Erbringung, in Textform mitzuteilen und zu begründen. Danach gilt die Leistung als vertragsgemäß erbracht.
3. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen und Freigaben rechtzeitig zur Verfügung. Dazu gehören insbesondere die Freigabe der Zieldefinition (anzusprechende Zielgruppe), die Freigabe der Gesprächsleitfäden bzw. E-Mail-Sequenzen sowie kurzfristige Reaktionen auf eingehende positive Rückmeldungen.
Bei der Terminvereinbarung stellt der Auftraggeber darüber hinaus Terminverfügbarkeiten bereit, nimmt bestätigte Termine wahr und gibt dem Auftragnehmer zu jedem Termin zeitnah Rückmeldung.
Verzögerungen, die auf einer nicht rechtzeitigen oder unvollständigen Mitwirkung des Auftraggebers beruhen, gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers. Liefer- und Leistungsfristen verlängern sich entsprechend.
4. Rechtliche Verantwortung & Freistellung
Die rechtliche Zulässigkeit der Ansprache der vom Auftraggeber freigegebenen Zielgruppe liegt in der Verantwortung des Auftraggebers. Dies umfasst insbesondere die Beurteilung der Voraussetzungen des § 7 UWG, der für die telefonische Ansprache sonstiger Marktteilnehmer eine mutmaßliche Einwilligung (§ 7 Abs. 2 Nr. 1 UWG) und für die Ansprache mittels elektronischer Post eine ausdrückliche Einwilligung (§ 7 Abs. 2 Nr. 2 UWG) voraussetzt, sowie die Einhaltung der übrigen wettbewerbs- und datenschutzrechtlichen Vorgaben.
Der Auftragnehmer setzt die Kampagnen nach anerkannten Best Practices um (ausschließlich gewerbliche B2B-Empfänger mit Branchenbezug, vorherige Verifizierung der Kontaktdaten, bei E-Mail eine gut sichtbare Abmeldemöglichkeit), nimmt jedoch keine abschließende rechtliche Prüfung des Einzelfalls vor und schuldet eine solche nicht.
Freistellung. Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von sämtlichen Ansprüchen Dritter, einschließlich Abmahnungen, Unterlassungs-, Auskunfts- und Schadensersatzansprüchen sowie damit verbundener Rechtsverfolgungskosten, frei, die daraus resultieren, dass die vom Auftraggeber freigegebene Zielgruppe oder Ansprache gegen wettbewerbs- oder datenschutzrechtliche Vorschriften verstößt. Dies gilt nicht, soweit der Auftragnehmer den Verstoß vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat.
Wird gegen den Auftraggeber oder den Auftragnehmer ein Anspruch im Zusammenhang mit einer Kampagne geltend gemacht, informieren sich die Parteien unverzüglich gegenseitig und stimmen das weitere Vorgehen ab.
5. Vergütung & Zahlungsbedingungen
Es gelten die im jeweiligen Angebot ausgewiesenen Preise. Alle Preise verstehen sich netto zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer. Je nach Leistungsart kommen insbesondere folgende Vergütungsmodelle zum Einsatz: feste Leistungskontingente mit Vorauszahlung, einmalige Einrichtungspauschalen, monatliche Betreuungspauschalen (Retainer) sowie verbrauchsabhängige Kosten (z. B. Recherche pro Datensatz, Versand-Infrastruktur).
Soweit nicht anders vereinbart, sind Leistungskontingente vollständig bei Auftragserteilung fällig, Einrichtungspauschalen zu 50 % bei Auftragserteilung und zu 50 % bei Leistungsbeginn, Betreuungspauschalen monatlich im Voraus. Verbrauchsabhängige Kosten werden nach tatsächlichem Anfall monatlich abgerechnet. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.
Verzug, Aufrechnung, Zurückbehaltung
Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (§ 288 Abs. 2 BGB) sowie die Pauschale nach § 288 Abs. 5 BGB zu verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt unberührt. Der Auftragnehmer ist ferner berechtigt, die Leistungserbringung bis zum Ausgleich fälliger Forderungen auszusetzen; Leistungsfristen verlängern sich entsprechend.
Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht ihm nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zu.
6. Laufzeit & Kündigung
Verträge über ein festes Leistungskontingent enden mit vollständiger Erbringung des Kontingents. Eine Fortsetzung erfordert eine gesonderte Vereinbarung; eine automatische Verlängerung findet nicht statt.
Verträge über eine laufende Betreuung haben, sofern im Angebot nicht abweichend vereinbart, eine Mindestlaufzeit von drei (3) Monaten. Bei der E-Mail-Akquise trägt diese Mindestlaufzeit dem Umstand Rechnung, dass Zustellbarkeit und Ergebnisse einen technischen Vorlauf (Warmup) sowie eine Optimierungsphase benötigen.
Nach Ablauf der Mindestlaufzeit ist der Vertrag mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende kündbar. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt. Kündigungen bedürfen der Textform (z. B. E-Mail).
7. Unterauftragnehmer
Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Erbringung der Leistungen Mitarbeiter, freie Mitarbeiter und Unterauftragnehmer einzusetzen. Er bleibt dem Auftraggeber gegenüber für die vertragsgemäße Leistungserbringung verantwortlich. Die Leistungserbringung durch eine bestimmte Person wird nicht geschuldet, soweit dies nicht ausdrücklich vereinbart ist.
8. Vertraulichkeit
Beide Parteien behandeln alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten, nicht offenkundigen Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich und verwenden sie ausschließlich für Zwecke des Vertrags. Dazu zählen insbesondere Preise und Kalkulationen, Kunden- und Kontaktdaten, Gesprächsleitfäden, Sequenzen und Auswertungen.
Die Verpflichtung gilt für die Dauer des Vertrags und drei (3) Jahre über dessen Ende hinaus. Ausgenommen sind Informationen, die allgemein bekannt sind, der empfangenden Partei ohne Verstoß gegen eine Vertraulichkeitspflicht bekannt geworden sind oder die aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Verpflichtung offenzulegen sind.
9. Arbeitsergebnisse & Nutzungsrechte
An den ihm übergebenen Arbeitsergebnissen, insbesondere den Kontaktdaten vermittelter Interessenten, Gesprächsnotizen und Reportings, erhält der Auftraggeber ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht für die Zwecke des eigenen Geschäftsbetriebs.
Methoden, Vorlagen, Skripte, Software, Datenbanken und Rechercheverfahren des Auftragnehmers sowie die nicht an den Auftraggeber übergebenen Bestandteile von Ziellisten und Rechercheergebnissen verbleiben beim Auftragnehmer. Eine Weitergabe an Dritte oder eine Verwertung außerhalb des eigenen Geschäftsbetriebs des Auftraggebers bedarf der vorherigen Zustimmung des Auftragnehmers in Textform.
10. Referenznennung
Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Auftraggeber ab Vertragsbeginn mit Firmenname und Firmenlogo als Referenzkunden zu nennen, insbesondere auf seiner Website, in Angeboten, Präsentationen, Printmaterialien und in sozialen Netzwerken. Die Nennung erfolgt sachlich und beschränkt sich auf die Tatsache der Zusammenarbeit und die Art der erbrachten Leistung.
Die Veröffentlichung darüber hinausgehender Angaben, insbesondere konkreter Ergebnisse und Kennzahlen, wörtlicher Zitate, Fallstudien oder Fotos, setzt die vorherige Zustimmung des Auftraggebers in Textform voraus.
Der Auftraggeber kann der Nennung nach Absatz 1 jederzeit aus wichtigem Grund in Textform widersprechen. Der Auftragnehmer entfernt die Nennung in diesem Fall innerhalb von 30 Tagen aus den von ihm kontrollierten Medien. Bereits erschienene oder gedruckte Materialien sowie Archivbestände bleiben unberührt.
11. Abwerbeverbot
Die Parteien verpflichten sich, während der Vertragslaufzeit und für zwölf (12) Monate nach Vertragsende keine Mitarbeiter, freien Mitarbeiter oder Unterauftragnehmer der jeweils anderen Partei, die an der Leistungserbringung beteiligt waren, gezielt abzuwerben oder zu beschäftigen. Ausgenommen sind Fälle, in denen sich die betreffende Person auf eine allgemeine, nicht an sie gerichtete Stellenausschreibung bewirbt.
Für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung wird eine Vertragsstrafe vereinbart, deren Höhe die verletzte Partei nach billigem Ermessen bestimmt und die im Streitfall vom zuständigen Gericht auf ihre Angemessenheit überprüft werden kann.
12. Haftung & Verjährung
Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.
Bei der leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Die Haftung ist der Höhe nach auf die im jeweils laufenden Vertragsjahr gezahlte Nettovergütung begrenzt, soweit gesetzlich zulässig.
Der Auftragnehmer haftet nicht für den wirtschaftlichen Erfolg der Kampagne sowie nicht für Störungen oder Ausfälle eingesetzter Drittanbieter-Dienste (z. B. Telefonie, E-Mail-Postfächer, Versand- und Sequencer-Tools).
Ansprüche des Auftraggebers gegen den Auftragnehmer verjähren in zwölf (12) Monaten ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht für Ansprüche wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für Ansprüche aus Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie in sonstigen Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.
13. Datenschutz & Auftragsverarbeitung
Soweit der Auftragnehmer im Rahmen der Leistung personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet, schließen die Parteien einen gesonderten Vertrag zur Auftragsverarbeitung (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO. Der Auftraggeber ist datenschutzrechtlich Verantwortlicher für die von ihm bereitgestellten bzw. freigegebenen Zielkontakte.
Recherchiert der Auftragnehmer Zielkontakte in eigener Verantwortung, stützt er die Verarbeitung auf sein berechtigtes Interesse nach Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO; die Übermittlung an den Auftraggeber erfolgt zur Erfüllung des Vertrags. Die Verantwortlichkeit für die weitere Verarbeitung übermittelter Kontaktdaten geht mit der Übermittlung auf den Auftraggeber über.
Beide Parteien verpflichten sich, die jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen einzuhalten. Im Übrigen gilt die Datenschutzerklärung des Auftragnehmers.
14. Höhere Gewalt
Ereignisse höherer Gewalt, die dem Auftragnehmer die Leistungserbringung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, befreien ihn für die Dauer der Störung von der Leistungspflicht. Dazu zählen insbesondere länger andauernde Ausfälle von Telekommunikations- oder Drittanbieterdiensten, behördliche Maßnahmen, Epidemien und Arbeitskämpfe. Die Parteien informieren sich unverzüglich über den Eintritt und passen die Vereinbarung an die geänderten Verhältnisse an. Dauert die Störung länger als sechs Wochen, kann jede Partei den betroffenen Vertrag in Textform kündigen; bereits erbrachte Leistungen sind zu vergüten.
15. Schlussbestimmungen
Individuelle Vertragsabreden, insbesondere die Regelungen des jeweiligen Angebots, haben Vorrang vor diesen AGB (§ 305b BGB).
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis der Sitz des Auftragnehmers (Nürnberg).
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform.
Stand: August 2026